Service

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Formulare zum Download

Aktuelle Formulare als pdf-Datei. Zum Öffnen benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader.            

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Antrag auf Feststellung/Neufestellung von Behinderungen

Antragsformular zur Prozesskostenhilfe

Aufnahmebogen

Merkblatt zur Erfüllung der Informationspflichten bei Mandatierung und Hinweise zur Datenverarbeitung

Schweigepflichtentbindungserklärung

Vollmacht

Kosten der anwaltlichen Tätigkeit, Gebühren:

Der Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung und auch der Weg zu den Gerichten kostet in der Regel Geld, daher sollen Sie als Mandantin bzw. Mandant darüber nicht im Unklaren gelassen werden.

Die Gebühren des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und finden sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren Anwendung.

Sie richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert, welcher im Einzelfall zu bestimmen ist. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sind Betragsrahmengebühren vorgegeben. Weiter orientiert sich die Höhe der Gebühren am Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.

Vor Beginn einer jeden Beratung erfolgt eine Aufklärung hinsichtlich der Kosten. Diese beinhaltet auf der einen Seite den Hinweis auf mögliche anfallende Gebühren, die Modalitäten der Abrechnung, aber auf der anderen Seite auch die Prüfung, ob im Einzelfall Beratungshilfe oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wickeln wir gerne die Korrespondenz für Sie ab. Hierbei sind die vereinbarten Selbstbehalte zu beachten.

Beratung
Eine Erstberatung kostet je nach Umfang der Beratung, Wert und Bedeutung des Rechtsproblems zwischen 10,00 Euro und 190,00 Euro zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer. Für eine Beratung mit durchschnittlicher Komplexität sollten Sie daher in unserem Büro zwischen 50,00 und 75,00 Euro einplanen.
Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten der Beratung aufzubringen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme über die Beratungshilfe. Die Kosten der Beratung werden durch mich dann direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Ihnen verbleibt lediglich ein Eigenanteil zur Beratung von einmalig 15,00 Euro,
Bitte teilen Sie bei Kontaktaufnahme mit, dass Beratungshilfe beantragt werden soll bzw. bereits ein Beratungshilfeschein vorliegt, welcher Ihnen vom Amtsgericht nach Vorlage Ihrer Einkommensunterlagen und Ihrer Schilderung des Sachverhalts (Vorlage des Bescheides o.Ä) ausgestellt wird.
Antragsformulare finden Sie
-auf unserer Homepage: Antrag auf Beratungshilfe
-erhalten Sie beim Amtsgericht
oder in Papierform in unserer Kanzlei
Die Kosten einer Beratung werden auf die Kosten einer späteren Vertretung angerechnet.

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung richten sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstands (meist finanzieller Wert der Angelegenheit). Über die im Einzelfall zu erwartenden Kosten und das Kostenrisiko informieren wie Sie selbstverständlich rechtzeitig.
Im Erfolgsfall ist die Gegenseite in der Regel zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet.
Dies gilt allerdings nicht im Arbeitsrecht: Hier trägt jede Seite bis zum Abschluss der ersten Instanz (Arbeitsgericht) ihre eigenen Kosten selbst.
Wenn Sie die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbst tragen können, besteht, wenn Erfolgsaussichten in der Sache gegeben sind und Sie nur über geringes Einkommen verfügen, die Möglichkeit, beim Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Über die Einzelheiten werden Sie bei Mandatsübernahme informiert, so dass Ihr Kostenrisiko minimiert und überschaubar ist. Das Antragsformular steht Ihnen Hier zum Download zur Verfügung.